Kanzlei
Nach nahezu 40-jähriger Tätigkeit in seiner im Wesentlichen als Einzelkanzlei betriebenen Praxis überführte Wolfgang Radmann diese im Jahr 2006 in eine Sozietät mit seinem Sohn Dr. Friedrich Radmann, der seinerseits seit dem Jahre 1999 als Einzelanwalt tätig gewesen war.
RADMANN RECHTSANWÄLTE freuen sich, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen für Sie einsetzen zu können.
Anwälte
Wolfgang Radmann | Dr. Friedrich Radmann
Tätigkeitsfelder
RADMANN RECHTSANWÄLTE haben ihre Interessenschwerpunkte insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:
- Bank- und Versicherungsrecht
- Erbrecht
- DDR-Folge-Vermögensrecht
- Urheberrecht
- Filmrecht
Kontakt
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